Tabakrauch

Tabakrauch ist ein Gemisch von Gasen und Aerosolen mit einer Vielzahl von toxikologisch wirksamen Substanzen wie Teerbestandteile als PAK, Kohlenmonoxid, Formaldehyd, Benzol, Schwermetalle und Nikotin.
Im Gegensatz zum selbstbestimmtem Inhalieren der Aktivraucher sind die unfreiwillig den Tabakrauch einatmenden Passivraucher ebenso den erhöhten Gesundheitsrisiken ausgesetzt wie die Raucher. Während vom Raucher selbst der "Hauptstromrauch" und "Nebenstromrauch" aktiv eingeatmet wird, sind seine Mitmenschen vor allem dem "Nebenstromrauch" bzw. "kalten Rauch" ausgesetzt, der zwischen den Zügen bei niedrigen Temperaturen entsteht. Dieser enthält zahlreiche Schadstoffe in mehrfach höheren Konzentrationen, als sie der Raucher im "Hauptstromrauch" bzw. "heißen Rauch" inhaliert. Selbst nachdem lange in einem Raum nicht mehr geraucht wurde bleibt eine hohe Schadstoffkonzentration, da Vorhänge, Teppiche oder andere Textilien aus Raucherzimmern bestimmte Schadstoffkomponenten zunächst binden, die sie später wieder freisetzen. Besonders hoch sind die Konzentrationen aus dieser Quelle in Innenräumen wie Büros, Hotels, Flugzeugen und Taxis.
Tabakrauch wird als Wirkungsverstärker fast aller anderen Alltagsgifte angesehen wie Autoabgase, Alkohol, Asbest, Schwermetalle, Lösemittel, Dioxine und Furane.
Der inhalierte Tabakrauch ist der mit Abstand bedeutendste Schadstoff aus der Umwelt. Die Abscheidung erfolgt bis in die feinsten Verästelungen der Lunge, wo er sein schädigendes Potential entfaltet. Rauchen schädigt u.a. auch das Immunsystem. Neben den schweren Wirkungen auf die Atmungsorgane wie chronische Bronchitis (Raucherhusten), Lungenblähung (Emphysem), Kehlkopf-, Bronchial- und Lungenkrebs sind weitere typische Erkrankungen infolge der zusätzlichen Schädigung der Blutgefäße: Arteriosklerose (Arterienverkalkung), Herzinfarkt durch Verschluss der Herzkranzgefäße, Schlaganfall durch Arteriosklerose im Gehirn und das sogenannte "Raucherbein", wobei die Gliedmaßen durch Verschluss der Blutgefäße absterben. Tabakrauch wird mitverantwortlich gemacht für das immer häufigere Auftreten von allergischen Krankheiten. Durch das Schwermetall Cadmium im Rauch wird vor allem bei Frauen die Neigung zur Osteoporose gefördert.
Ungeborene Kinder im Mutterleib "rauchen" mit; wenn die Mutter selbst Raucherin ist, nimmt das Kind alle Tabakschadstoffe durch den gemeinsamen Blutkreislauf auf. Die Folge ist eine Beeinträchtigung der geistigen und körperlichen Entwicklung des Kindes. Neugeborene von Raucherinnen haben bei der Geburt im Durchschnitt 100 bis 300g weniger Gewicht als die von Nichtraucherinnen. Auch besteht ein höheres Frühgeburts- und Missbildungsrisiko. Aber auch das Rauchen des Vaters kann das ungeborene Kind bereits belasten.

Für die gesundheitsschädigenden Wirkungen des Passivrauchens gibt es u.a. folgende Beweise:

Roter Ball Ehefrauen von rauchenden Männern haben ein um 35 Prozent höheres Risiko an Lungenkrebs zu erkranken, als Angehörige einer Nichtraucherfamilie,
Roter Ball Kinder in Raucherhaushalten erkranken in den ersten beiden Lebensjahren eindeutig häufiger an Bronchitis und an Lungenentzündung; bei Kindern im Alter bis zu zwölf Jahren erhöht sich das Risiko an Asthma zu erkranken um 60 Prozent,
Roter Ball das Risiko von Passivrauchern an Herz- und Kreislauferkrankungen ist fünf- bis zehnmal höher als bei Nichtrauchern,
Roter Ball gesunde Erwachsene leiden durch das eingeatmete Kohlenmonoxid CO an Mattigkeit und Kopfschmerzen,
Roter Ball gesundheitlich beeinträchtigte Menschen, insbesondere Herz- und Kreislaufgeschädigte, haben ein zusätzliches Risiko einer akuten Verschlechterung bereits bestehender Herzschäden, und 
Roter Ball Beschwerden von Asthmakranken und Allergikern können ebenfalls erheblich zunehmen.

Aus diesem Grund hat das Recht des Nichtrauchers auf körperliche Unversehrtheit Vorrang haben vor dem Recht des Rauchers auf den Genuss seines Suchtmittels. Das Image des Rauchens in der Öffentlichkeit hat sich durch umfangreiche Aufklärungskampagnen und Maßnahmen grundlegend gewandelt. Nicht-Rauchen gilt mittlerweile als das sozial wünschenswerte Verhalten und die Interessen der Nicht-Raucher/innen finden Beachtung durch umfangreiche Rauchverbote in öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen und in Restaurants.

Auch am Arbeitsplatz ist Rauchen verboten. Das Bundesarbeitsgericht BAG hat in den vergangenen Jahren in 3 Grundsatzurteilen den Nichtraucherschutz höherrangig eingestuft als das Recht der Raucher auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. So hielt es das BAG in seinem Urteil von 1999 für zumutbar, dass Mitarbeiter, die rauchen wollen, dies nur in den Pausen im Freien unter einem überdachten Unterstand tun können. Grundlage für diese Rechtsprechung sind Allgemeinklauseln zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz:

Grüner Ball §618 Bürgerliches Gesetzbuch zur allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und
Grüner Ball §5 der Arbeitsstättenverordnung zur Bestimmung, dass "in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss".

Rauchen ist nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation weltweit für den vorzeitigen Tod von ca. 4 Millionen Menschen jährlich verantwortlich. Die Lebenserwartung von Rauchern ist um acht Jahre niedriger als die von Nichtrauchern. In den Industriestaaten stirbt jeder fünfte Mensch vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums; etwa 30 Prozent aller Krebserkrankungen sind darauf zurückzuführen - insbesondere Lungenkrebs.
In unserem Land rauchen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom Dezember 2019 23,8 % der Frauen und Männer ab 18 Jahren. Männer rauchen mit 27 Prozent häufiger als Frauen, die zu 20,8 Prozent rauchen. Bei den Jugendlichen ist ein deutlicher Rückgang in der Raucherquote zu beobachten. Hier hat sich seit fünfzehn Jahren der Anteil der rauchenden 12- bis 17-Jährigen erheblich reduziert. Er ist von 27,5 Prozent im Jahr 2001 auf 7,4 Prozent im Jahr 2016 gesunken. Auch bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren geht das Rauchen zurück. 2001 rauchten 44,5 Prozent. Im Jahr 2016 taten dies noch 26,1 Prozent.
Laut der Deutschen Krebsgesellschaft geht der Trend bei den Jugendlichen zwischen 12 und 17 jahren zu orientalischen wasserpfeifen, sogenannte shishas sowie elektronischen inhalationsprodukten wie e-zigaretten und e-shishas. im jahr 2016 haben neun prozent der deutschen über 16 e-zigaretten zumindest einmal ausprobiert oder sind aktuelle konsumenten. 17 prozent der 16- bis 19-jährigen und 14 prozent der 20- bis 29-jährigen haben bereits e-zigaretten verwendet. das aerosol von e-inhalationsprodukten enthält gesundheitsschädliche substanzen (insbesondere nikoton). so dass die bis dato als nicht gesundheitsschädlich vermarkteten e-zigaretten ebenfalls krebs verursachen können.

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