Luftqualität |
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| Die Qualität der Luft wird nicht von ihren Hauptbestandteilen Sauerstoff und Stickstoff bestimmt, da deren Konzentrationen praktisch konstant sind, sondern von den in ihr enthaltenen Spurengasen und -stoffen, die ihr Charakter verleihen und sie damit für jeden Ort typisch machen wie z. B. Meeres-, Land-, Stadt- oder Waldluft. Nicht alles, was sich an Spurenstoffen in der Luft befindet, ist unschädlich für Mensch und Natur. Nicht alles davon können wir riechen oder spüren. Manches in der Luft kann langfristig schädlich für uns oder die Umwelt sein, ohne gleich Auswirkungen zu zeigen. |
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Die quantitative und qualitative Zusammensetzung der Luft ist im allgemeinen sehr gut untersucht. Was jedoch die Auswirkungen der luftfremden Stoffe auf die Gesundheit anbelangt, sind noch zahlreiche Fragen offen und daher Gegenstand intensiver wissenschaftlicher Forschung und öffentlicher Diskussionen.
Für die Überwachung der Luftqualität und Einhaltung von Luftqualitätsnormen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland gelten nationale und internationale Gesetze und Richtlinien. |
| Hunderte von Messstationen von Bund und Ländern im gesamten Bundesgebiet messen Tag für Tag die in der bodennahen Atmosphäre vorkommenden Luftschadstoffe entsprechend den Kriterien der vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 4. BImSchVwV "Ermittlung von Immissionen in Untersuchungsgebieten". Eine Messgröße für Immissionen ist zum Beispiel die Konzentration eines Schadstoffes in der Luft, bei Staub auch die Menge, die sich auf einer bestimmten Fläche pro Tag niederschlägt. Nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA LUFT wird nach Grenzwerten (zum Schutz der menschlichen Gesundheit) und nach Richtwerten (zum Schutz vor erheblichen Nachteilen und Belästigungen) sowie zwischen Jahresmittel- und Kurzzeitwerten unterschieden. Die einzelnen Immissionswerte gelten nur in Verbindung mit den ebenfalls in der TA LUFT festgelegten Messverfahren. |
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Landesbehörden, Kommunen oder Betreiber größerer Industrieanlagen führen ständige Messprogramme zur Bestimmung der Konzentration luftfremder Stoffe in der Atmosphäre durch. Diese aktuell gemessenen Werte sind laufend mit gesetzlich vorgeschriebenen Grenz- und Schwellenwerten zu vergleichen. An ausgewählten Messpunkten werden durch automatische Analysatoren fortwährend Konzentrationswerte, i.d.R. von Schwefeldioxid, Ozon, Stickoxiden, Kohlenmonoxid und Schwebstaub, ggf. auch einzelne Kohlenwasserstoffe, bestimmt und zu mittleren Belastungswerten über den Zeitraum einer halben Stunde aggregiert. |
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Zur Durchführung der Messprogramme gibt es
Behörden und
Anlagenbetreiber, die Immissionskonzentrationen messen, haben über die
Messergebnisse eine gesetzlich verankerte Informationspflicht
gegenüber der Bevölkerung. Das geschieht sowohl durch Monats- und
Jahresberichte über die längerfristige Entwicklung von
Konzentrationswerten als auch durch aktuelle Informationen über Presse
und Rundfunk oder durch die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel,
wie Videotext oder das Internet. Besonders während des Auftretens von
Smogepisoden (im Winter durch erhöhte Konzentrationen von Schwefeldioxid
und Schwebstaub, im Sommer von Ozon) hat die schnelle Information der
betroffenen Bevölkerung sowie der Behörden, die entsprechende Maßnahmen
einzuleiten haben, eine hohe Bedeutung. |