Entwicklungstendenzen |
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Die Luftreinhaltepolitik der Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren unbestreitbar gute Erfolge auf bestimmten Teilgebieten erzielt. So ist die Immissionsbelastung durch den klassischen Luftschadstoff Schwefeldioxid allgemein weit unter die Grenzwerte zurückgegangen. Dieses positive Resultat konnte infolge flächendeckender Sanierung von industriellen Altanlagen und Kraftwerken sowie durch den verstärkten Einsatz umweltfreundlicher Heizungssysteme beim Hausbrand erreicht werden. Vergleichbar deutliche Reduzierungen konnten auch bei den Stickstoff-Emissionen aus denselben Anlagen nachgewiesen werden, ebenso bei den Staub-Emissionen.
Obwohl die Abgasemissionen für das Einzelfahrzeug deutlich zurückgegangen sind, wird dieser Effekt durch das erhöhte Verkehrsaufkommen beim Strassengüter-, Individual- und Flugverkehr wieder zunichte gemacht. So zeigt die Gesamtentwicklung für die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Schwebstaub in den letzten Jahren nur eine leicht rückläufige Tendenz, wobei sich letztere regional abweichend darstellt infolge von Staubaufwirbelungen z.B. aus verstärkter Bautätigkeit oder durch Schüttgutumschlag. Erst in den letzten 5 Jahren ist klar geworden, dass die Verminderung der Staubbelastung im wesentlichen auf eine Verminderung bei den gröberen Staubpartikeln zurückzuführen war. In Hinblick auf lungengängige feine bzw. ultrafeine Partikel (aerodynamische Durchmesser unter 2,5 bzw. 0,1 µm) ist dieser Rückgang sehr viel geringer ausgefallen.
Die lufthygienische Belastung der
Menschen in Städten und Ballungsgebieten durch Schadstoffe aus der
Emittentengruppe des Kraftfahrzeugverkehrs hat in den letzten Jahren
aufgrund neuer Erkenntnisse über die krebserregenden Wirkungen von Benzol
und Ruß eine große Bedeutung erlangt. Besonders in engen
Straßenschluchten mit lückenloser Randbebauung, hoher Verkehrsdichte mit
überproportionalem Lkw-Anteil und erhöhter Staubildung besteht die
Möglichkeit, dass die Prüfwerte der 23. BImSchV überschritten
werden. |
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Der seit vielen Jahren anhaltend dramatische Rückgang der beförderten Gütermengen im gewerblichen Eisenbahnverkehr verbunden mit einer starken Zunahme der Beförderungen im Straßengüterverkehr lassen keine Entlastung der angespannten Situation erwarten. Nach Expertenmeinungen werden sich diese gegenläufigen Tendenzen im Transportwesen mit einer prognostizierten jährlichen Steigerung bis 10 Prozent im Straßengüterverkehr eher verstärken als abschwächen.
Notwendig ist die Entkopplung des
Wirtschaftswachstums von verkehrsbedingten Umweltbelastungen. Hierbei sind
die Industrie und die Politik gefragt, denn schädliche Auswirkungen von
Luftschadstoffen können letztlich nur an der Quelle wirksam vermieden
werden und dürfen nicht in andere Umweltmedien wie Wasser, Boden und Luft
geleitet werden. |
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Es bedarf ebenfalls gesellschaftspolitischer Entscheidungen, wie die Mobilität als Grundbedürfnis des Menschen im Einklang mit der Umwelt verwirklicht werden kann. Denn Abgasemissionen aus dem motorisierten Verkehr müssen gerade im Hinblick auf gesundheitliche Belastungen absolut vermindert werden.
Das Umweltbundesamt lässt alle zwei Jahre das Umweltbewusstsein der Deutschen einschätzen. Die jüngste repräsentative Umfrage des Emnid-Instituts zeigt, dass die Wertschätzung gegenüber der Umwelt wieder steigt, diese sich aber nicht im Verhalten der Bürger widerspiegelt. So plädiere eine Mehrheit vor der eigenen Wohnung für eine Tempo-30-Zone, ansonsten wolle man aber zügig fahren. |
| Da der Mensch, aber auch
Tiere und Pflanzen, nur in begrenztem Umfang in der Lage sind, sich auf
veränderte Lebensbedingungen kurzfristig umzustellen, ist es daher
zwingend geboten, bereits im Wege der Vorsorge Umweltrisiken zu vermeiden
bzw. zu minimieren. Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung, seit acht
Jahren Leitbild der Umweltpolitik, nämlich die Umwelt nicht auf Kosten
der nachkommenden Generation auszuplündern bzw. zu belasten, ist
konsequent und ohne Zeitverlust umzusetzen. Eine wichtige Etappe in dieser Richtung stellt der Entwurf einer UN-Konvention dar. Die so genannte POP-Konvention (Persistent Organic Pollutants) strebt in der im Mai nächsten Jahres in Stockholm stattfindenden UN-Konferenz das internationale Verbot der zwölf klassischen Dauergifte an. Das so genannte "dreckige Dutzend" stellt allerdings nur die Spitze des Eisberges dar, denn mehrere hundert Chemikalien stehen noch auf der Kandidatenliste.
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